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Leistungslohn

Akkordlohn berechnen: Geldakkord, Zeitakkord und Mindestlohn

Beim Akkord hängt der Lohn von der Leistung ab – und die Abrechnung von sauberen Daten. Wie Geldakkord und Zeitakkord gerechnet werden, was der Akkordrichtsatz ist, was der Mindestlohn verlangt und wie die Monatsabrechnung ohne Tabellenchaos gelingt.

Akkordlohn ist die älteste Form des Leistungslohns: Bezahlt wird nicht die Anwesenheit, sondern das Ergebnis. In der Kabelkonfektion, der Montage und bei Heimarbeit ist er bis heute verbreitet – überall dort, wo sich Arbeit gut in Stück oder Arbeitsschritte zerlegen lässt und der Einzelne sein Tempo selbst bestimmt.

Die Grundbegriffe

  • Grundlohn: der Stundenlohn der Lohngruppe, oft aus dem Tarifvertrag.
  • Akkordzuschlag: ein Aufschlag auf den Grundlohn, der die höhere Anstrengung im Akkord ausgleicht. Häufig liegt er zwischen 15 und 25 Prozent und ist tariflich oder betrieblich geregelt.
  • Akkordrichtsatz: Grundlohn plus Akkordzuschlag – der Stundenverdienst bei Normalleistung.
  • Vorgabezeit: die Zeit, die für ein Stück bei Normalleistung vorgesehen ist, zum Beispiel ermittelt nach REFA oder aus Erfahrungswerten.
  • Leistungsgrad: das Verhältnis von vorgegebener zu tatsächlich gebrauchter Zeit. 100 Prozent bedeuten Normalleistung.

Geldakkord: Lohn je Stück

Beim Geldakkord (auch Stückgeldakkord) ist jedem Stück ein fester Geldbetrag zugeordnet.

Akkordlohn = gefertigte Menge × Stückgeld

Der Vorteil: Jeder versteht die Rechnung sofort. Der Nachteil: Ändert sich der Grundlohn, zum Beispiel durch eine Tariferhöhung, muss jedes einzelne Stückgeld neu berechnet werden.

Zeitakkord: Lohn je Vorgabeminute

Beim Zeitakkord erhält jedes Stück eine Vorgabezeit. Bezahlt werden die erarbeiteten Vorgabeminuten.

Minutenfaktor = Akkordrichtsatz ÷ 60

Akkordlohn = gefertigte Menge × Vorgabezeit je Stück × Minutenfaktor

Ändert sich der Lohn, ändert sich nur der Minutenfaktor – die Vorgabezeiten bleiben stehen. Deshalb ist der Zeitakkord in größeren Betrieben verbreiteter.

Ein Beispiel

Eine Mitarbeiterin in der Kabelkonfektion hat einen Grundlohn von 16,00 Euro je Stunde, der Akkordzuschlag beträgt 20 Prozent. Für einen Kabelsatz sind 3 Minuten vorgegeben. In einer Schicht von acht Stunden fertigt sie 180 Kabelsätze.

Schritt Rechnung Ergebnis
Akkordrichtsatz 16,00 € + 20 % 19,20 € je Stunde
Minutenfaktor 19,20 € ÷ 60 0,32 € je Minute
Erarbeitete Vorgabeminuten 180 Stück × 3 min 540 min
Akkordlohn (Zeitakkord) 540 min × 0,32 € 172,80 €
Stückgeld (Geldakkord) 3 min × 0,32 € 0,96 € je Stück
Akkordlohn (Geldakkord) 180 Stück × 0,96 € 172,80 €
Leistungsgrad 540 min ÷ 480 min 112,5 %
Stundenverdienst 172,80 € ÷ 8 h 21,60 €

Beide Verfahren kommen bei gleichen Grundlagen zum selben Ergebnis. Der Leistungsgrad von 112,5 Prozent zeigt, dass die Mitarbeiterin schneller war als die Vorgabe – ihr Stundenverdienst liegt entsprechend über dem Akkordrichtsatz.

Mindestlohn im Akkord

Akkordlohn ist erlaubt, aber er darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterlaufen. Der Mindestlohn beträgt 13,90 Euro je Stunde ab dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027. Maßgeblich ist, dass die im Abrechnungszeitraum gezahlte Vergütung für alle geleisteten Arbeitsstunden mindestens den Mindestlohn erreicht.

Im Beispiel: Fertigt die Mitarbeiterin an einem schwachen Tag nur 100 Kabelsätze, erarbeitet sie 300 Vorgabeminuten, also 96,00 Euro für acht Stunden – das sind 12,00 Euro je Stunde. Für diese Stunden muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden, 8 × 13,90 Euro = 111,20 Euro. Viele Tarifverträge sehen ohnehin einen garantierten Mindestverdienst im Akkord vor, der darüber liegt.

Heimarbeit

Für Heimarbeit gelten zusätzlich die Regeln des Heimarbeitsgesetzes, unter anderem zu Entgelt, Entgeltbelegen und der Verteilung der Arbeit. Praktisch heißt das: Menge, Preis und Auszahlung müssen je Heimarbeiter nachvollziehbar dokumentiert sein – ein Grund mehr, die Abrechnung nicht in losen Tabellen zu führen.

Typische Fehler in der Akkordabrechnung

  • Vorgabezeiten veralten. Neue Werkzeuge oder Abläufe verkürzen die tatsächliche Zeit, die Vorgabe bleibt – der Akkord wird unbemerkt teurer.
  • Stückgelder werden nach Lohnerhöhungen nicht nachgezogen. Beim Geldakkord ist jede Tariferhöhung eine Änderung an hunderten Preisen.
  • Mengen werden doppelt oder gar nicht gebucht. Handzettel und Nachträge am Monatsende sind die häufigste Fehlerquelle.
  • Ausschuss wird mitbezahlt. Ob fehlerhafte Teile zählen, muss geregelt sein – und in der Abrechnung sichtbar.
  • Mindestlohn wird nicht geprüft. Gerade in schwachen Monaten oder bei Anlernkräften.
  • Übertrag und Abzüge fehlen. Vorschüsse, Gutschriften und Sachbezüge gehören in dieselbe Abrechnung, nicht in eine Nebenliste.

Akkord und Heimarbeit mit POM

  • Ein Preiskatalog: POM Piecework führt Akkordpreise kundenspezifisch, als Stücklohn oder allgemein – Vorgabezeit und Euro je Stück nebeneinander.
  • Monatslisten je Mitarbeiter mit automatischem Übertrag in den Folgemonat, dazu Gutschein, Abzug, Auszahlung und Sachbezug.
  • Heimarbeitsplanung mit empfohlenen Heimarbeitern, Drucken und PDF für die Lohnstelle.
  • Kein zweiter Mitarbeiterstamm: Die Mitarbeiter kommen aus den Stammdaten, die POM ohnehin führt – wer das Modul dazubucht, legt niemanden neu an.
  • Mengen aus der Halle: Mit POM BDE buchen Mitarbeiter Mengen direkt am Terminal, am richtigen Auftrag.

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Maßgeblich sind das Mindestlohngesetz, das Heimarbeitsgesetz sowie geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Akkordlohn?

Beim Geldakkord gilt: Lohn = gefertigte Menge × Stückgeld. Beim Zeitakkord gilt: Lohn = gefertigte Menge × Vorgabezeit je Stück × Minutenfaktor, wobei der Minutenfaktor der Akkordrichtsatz geteilt durch 60 ist. Bei gleichen Grundlagen führen beide Rechnungen zum selben Ergebnis.

Was ist der Akkordrichtsatz?

Der Akkordrichtsatz ist der Stundenverdienst bei Normalleistung. Er setzt sich meist aus dem Grundlohn der Lohngruppe und einem Akkordzuschlag zusammen, der häufig im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Gilt der Mindestlohn auch im Akkord?

Ja. Auch im Akkord muss die Vergütung für die geleisteten Arbeitsstunden mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erreichen – 2026 sind das 13,90 Euro und ab 2027 14,60 Euro je Stunde. Liegt der Akkordverdienst darunter, muss der Arbeitgeber die Differenz ausgleichen.

Was ist der Unterschied zwischen Akkordlohn und Prämienlohn?

Beim Akkordlohn steigt der Verdienst im Verhältnis zur Menge. Beim Prämienlohn gibt es einen festen Grundlohn und zusätzlich eine Prämie für bestimmte Ziele, etwa Qualität, Materialersparnis oder Termintreue.

Kann POM Akkord und Heimarbeit abrechnen?

Ja. POM Piecework führt einen Akkordpreis-Katalog mit Stückgeld und Vorgabezeit, Monatslisten je Mitarbeiter mit automatischem Übertrag, Gutschriften, Abzüge und Sachbezüge sowie die Heimarbeitsplanung. Die Mitarbeiter kommen aus dem Stamm, den POM ohnehin führt.

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