Leistungslohn
Heimarbeit abrechnen: Entgelt, Zuschläge und Pflichten nach dem Heimarbeitsgesetz
Heimarbeiter sind keine Arbeitnehmer – und doch gelten für sie feste Regeln zu Entgelt, Zuschlägen und Belegen. Was das Heimarbeitsgesetz vom Auftraggeber verlangt, welche Zuschläge dazukommen und wie die Abrechnung nachvollziehbar bleibt.
In vielen Fertigungsbetrieben gehören Heimarbeiter seit Langem dazu: Sie konfektionieren Kabel, montieren Baugruppen oder verpacken Kleinteile – zu Hause, im eigenen Tempo, bezahlt nach Stück. Rechtlich ist Heimarbeit ein eigenes Gebiet. Sie folgt nicht dem Arbeitsvertrag, sondern dem Heimarbeitsgesetz (HAG), und die Abrechnung hat eigene Zuschläge und eigene Belege.
Wer als Heimarbeiter gilt
Heimarbeiter ist nach § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte allein oder mit Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden erwerbsmäßig arbeitet und die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber überlässt. Daneben kennt das Gesetz Hausgewerbetreibende, die mit höchstens zwei fremden Hilfskräften arbeiten und selbst wesentlich mitarbeiten, sowie Personen, die ihnen gleichgestellt werden können (§ 1 Abs. 2 HAG).
Heimarbeit ist nicht Homeoffice. Wer als Arbeitnehmer von zu Hause arbeitet, bleibt Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag – für ihn gilt das Heimarbeitsgesetz nicht.
Für die Lohnstelle wichtig: In der Sozialversicherung gelten Heimarbeiter als Beschäftigte (§ 12 Abs. 2 SGB IV); als Arbeitgeber gilt, wer die Arbeit unmittelbar an sie vergibt. Lohnsteuerlich werden sie in der Regel wie Arbeitnehmer behandelt. Die Abrechnung läuft deshalb über die normale Lohnabrechnung.
Die Pflichten des Auftraggebers
| Pflicht | Fundstelle | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Mitteilung | § 7 HAG | vor der ersten Ausgabe der obersten Arbeitsbehörde des Landes oder der von ihr bestimmten Stelle mitteilen |
| Listen | § 6 HAG | alle Heimarbeiter in Listen führen und halbjährlich an dieselbe Stelle übermitteln |
| Unterrichtung | § 7a HAG | vor Beginn über die Arbeit, Unfall- und Gesundheitsgefahren und Schutzmaßnahmen informieren und sich das schriftlich bestätigen lassen |
| Entgeltverzeichnisse | § 8 HAG | Entgelte je Stück und sonstige Vertragsbedingungen dort offen auslegen, wo Arbeit ausgegeben und abgenommen wird |
| Entgeltbelege | § 9 HAG | Entgeltbücher auf eigene Kosten aushändigen und bei jeder Ausgabe und Abnahme ausfüllen |
| Ausgabe und Verteilung | §§ 10, 11 HAG | unnötige Wartezeiten bei Ausgabe und Abnahme vermeiden, Arbeit gleichmäßig nach Leistungsfähigkeit verteilen |
Verstöße gegen Listen-, Mitteilungs-, Unterrichtungs- und Belegpflichten sind Ordnungswidrigkeiten (§ 32a HAG).
Das Entgelt: Stückpreis, Tarif, bindende Festsetzung
Heimarbeit wird in der Regel nach Stück bezahlt. § 20 HAG sieht Stückentgelte vor, möglichst auf der Grundlage von Stückzeiten; nur wo das nicht möglich ist, werden Zeitentgelte festgesetzt. Wie Stückpreise aus Vorgabezeiten entstehen, zeigt der Ratgeber Akkordlohn berechnen.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht unmittelbar. Das Mindestlohngesetz gilt für Arbeitnehmer (§ 22 MiLoG), in Heimarbeit Beschäftigte fallen nach Auskunft der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen nicht darunter. Die Untergrenze setzen stattdessen Tarifverträge oder bindende Festsetzungen der Heimarbeitsausschüsse (§ 19 HAG). Eine bindende Festsetzung wirkt wie ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag und steht im Tarifregister; abweichen dürfen Sie nur zugunsten der Beschäftigten.
Die Länder überwachen die Entgelte durch Entgeltprüfer (§ 23 HAG). Liegt das gezahlte Entgelt unter der geltenden Regelung, kann die Behörde verlangen, den Minderbetrag nachzuzahlen (§ 24 HAG).
Die gesetzlichen Zuschläge
Heimarbeiter erhalten keine Lohnfortzahlung wie Arbeitnehmer. Stattdessen sichern prozentuale Zuschläge Krankheit, Feiertage und Urlaub ab:
| Zuschlag | Höhe | Grundlage | Zahlung |
|---|---|---|---|
| Krankheit (§ 10 EFZG) | 3,4 %, bei Hausgewerbetreibenden mit bis zu zwei fremden Hilfskräften 6,4 % | laufendes Arbeitsentgelt | mit jedem Entgelt |
| Feiertagsgeld (§ 11 EFZG) | 0,72 % je gesetzlichem Feiertag | Entgelt des vorangegangenen Halbjahres: 1. November bis 30. April für Feiertage von Mai bis Oktober, 1. Mai bis 31. Oktober für die übrigen | bei der Entgeltzahlung vor dem Feiertag |
| Urlaubsentgelt (§ 12 BUrlG) | 9,1 % bei 24 Werktagen Urlaubsanspruch | Entgelt vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres | mit der letzten Entgeltzahlung vor dem Urlaub |
Grundlage ist jeweils das Arbeitsentgelt ohne Unkostenzuschlag. Beim Krankheitszuschlag und beim Urlaubsentgelt gilt ausdrücklich: vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und ohne die Zahlungen für Feiertage, Urlaub und Krankheit. Alle drei Beträge gehören in den Entgeltbeleg; Krankheitszuschlag und Urlaubsentgelt sind dort gesondert auszuweisen.
Unkostenzuschlag: Zahlt der Auftraggeber zusätzlich einen Zuschlag für Raum, Heizung, Licht und Arbeitsmittel, ist dieser nach R 9.13 der Lohnsteuer-Richtlinien steuerfrei, soweit er 10 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt.
Ein Rechenbeispiel
Eine Heimarbeiterin fertigt im März 2.400 Kabelsätze zu 0,50 Euro je Stück. Von November bis April hat sie insgesamt 7.200 Euro Entgelt erhalten.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Stückentgelt März | 2.400 Stück × 0,50 € | 1.200,00 € |
| Zuschlag Krankheit | 1.200,00 € × 3,4 % | 40,80 € |
| Urlaubsentgelt, angesammelt | 1.200,00 € × 9,1 % | 109,20 € |
| Feiertagsgeld je Feiertag zwischen Mai und Oktober | 7.200,00 € × 0,72 % | 51,84 € |
Der Krankheitszuschlag wird mit dem Märzentgelt ausgezahlt. Das Urlaubsentgelt sammelt sich über das Urlaubsjahr an und wird vor dem Urlaub gezahlt. Das Feiertagsgeld fällt für jeden gesetzlichen Feiertag an. Ein vereinbarter Unkostenzuschlag steckt in keiner dieser Grundlagen.
Die Abrechnung Schritt für Schritt
- Ausgabe: Art und Menge der Arbeit, Stückentgelt und Ausgabetag in den Entgeltbeleg eintragen, Material und Muster mitgeben.
- Rücknahme: Liefertag und abgenommene Menge eintragen. Fehlerhafte Stücke gesondert erfassen – wie mit ihnen umgegangen wird, sollte vorab in den Vertragsbedingungen stehen, die Sie nach § 8 HAG ohnehin auslegen.
- Bewerten: gute Menge mal Stückentgelt laut Entgeltverzeichnis, Tarifvertrag oder bindender Festsetzung.
- Zuschläge: Krankheitszuschlag auf jedes Entgelt, Urlaubsentgelt über das Urlaubsjahr ansammeln, Feiertagsgeld vor jedem gesetzlichen Feiertag.
- Zusatzposten: Vorschüsse, Abzüge und Sachbezüge in derselben Aufstellung führen, nicht in einer Nebenliste.
- Übergabe: Die Monatsaufstellung geht an die Lohnstelle, die Lohnsteuer und Sozialversicherung abrechnet.
Je früher Menge und Preis erfasst werden, desto weniger muss am Monatsende rekonstruiert werden. Am sichersten ist es, wenn Ausgabe und Rücknahme direkt am jeweiligen Auftrag gebucht werden.
Dokumentation, die einer Prüfung standhält
- Entgeltbeleg: Bei jeder Ausgabe und Abnahme stehen Art und Umfang der Arbeit, die Entgelte und die Tage der Ausgabe und Lieferung darin. Die Entgeltbücher bleiben bei den Beschäftigten, die sie aufbewahren und auf Verlangen der Behörde vorlegen; dasselbe gilt für Auftraggeber, die solche Unterlagen besitzen (§ 9 Abs. 3 HAG). Entgelt- oder Arbeitszettel statt Entgeltbüchern sind nur mit Genehmigung der Behörde zulässig.
- Entgeltverzeichnis: aktuell und dort ausgelegt, wo Arbeit ausgegeben und abgenommen wird.
- Listen und Bestätigungen: die halbjährlichen Listen und die schriftlichen Bestätigungen der Unterrichtung.
- Mengen am Auftrag: Menge, Preis und Datum sollten bei Ausgabe und Rücknahme erfasst werden – nicht am Monatsende aus Zetteln zusammengesucht.
Typische Fehler
- Heimarbeit und Homeoffice verwechseln. Wer im Betrieb angestellt ist und zu Hause arbeitet, ist kein Heimarbeiter.
- Zuschläge im Stückpreis verstecken. Das Gesetz verlangt, sie im Entgeltbeleg einzutragen – ein „alles inklusive“-Preis ist nicht nachvollziehbar.
- Falsche Grundlage. Unkostenzuschläge gehören nicht in die Berechnung der gesetzlichen Zuschläge.
- Feiertagsgeld pauschal zahlen. Es richtet sich je Feiertag nach dem Entgelt des vorangegangenen Halbjahres.
- Tarif und bindende Festsetzung nicht prüfen. Sie legen für viele Branchen die Mindestentgelte fest.
- Mitteilung und Listen vergessen. Beides ist Pflicht, unabhängig davon, wie viele Heimarbeiter Sie beschäftigen.
- Die Arbeitsmenge plötzlich kürzen. Wer einem Heimarbeiter mindestens ein Jahr regelmäßig Arbeit gegeben hat und die Menge um mindestens ein Viertel verringert, schuldet ein Entgelt wie während der Kündigungsfrist, berechnet aus den vorangegangenen 24 Wochen (§ 29 Abs. 7 und 8 HAG).
Heimarbeit mit POM
- Ein Modul für Akkord und Heimarbeit: POM Piecework führt den Akkordpreis-Katalog mit den Preisarten kundenspezifisch, Stücklohn und allgemein, jeweils mit Vorgabezeit und Euro je Stück.
- Kein zweiter Stamm: Heimarbeiter stehen im Mitarbeiterstamm, den POM ohnehin führt, als eigener Mitarbeitertyp. In der Heimarbeitsmatrix steht, wer welchen Arbeitsschritt beherrscht; danach schlägt die Heimarbeitsplanung passende Heimarbeiter für einen Auftrag vor.
- Mengen am Auftrag: Gefertigte Stückzahlen werden als Lohnzeile je Mitarbeiter am Auftrag erfasst; POM rechnet daraus den Betrag.
- Monatsblatt mit Übertrag: Gutschein, Abzug, Auszahlung und Sachbezug stehen daneben, Offenes geht als Übertrag in den Folgemonat. Die Monatsliste geht als Druck oder PDF an die Lohnstelle.
- Klare Grenze: Die Lohnabrechnung selbst mit Brutto-Netto-Rechnung, Lohnsteuer und Meldungen an die Sozialversicherung erstellt POM nicht. Die Daten für Entgeltbeleg und Zuschläge – Mengen, Preise und Beträge je Heimarbeiter und Monat – liegen am Vorgang.
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine arbeits- oder steuerrechtliche Beratung. Maßgeblich sind das Heimarbeitsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Bundesurlaubsgesetz sowie geltende Tarifverträge und bindende Festsetzungen.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Welche Zuschläge stehen Heimarbeitern zu?
Zum Entgelt kommen drei gesetzliche Zuschläge: 3,4 Prozent für den Krankheitsfall nach § 10 EFZG, bei Hausgewerbetreibenden mit bis zu zwei fremden Hilfskräften 6,4 Prozent. Dazu je gesetzlichem Feiertag 0,72 Prozent des Entgelts aus dem vorangegangenen Halbjahr nach § 11 EFZG und 9,1 Prozent Urlaubsentgelt nach § 12 BUrlG bei 24 Werktagen Urlaubsanspruch. Unkostenzuschläge zählen jeweils nicht zur Grundlage.
Gilt der Mindestlohn für Heimarbeiter?
Nicht unmittelbar. Das Mindestlohngesetz gilt für Arbeitnehmer; nach Auskunft der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen gilt es nicht für in Heimarbeit Beschäftigte. Deren Mindestentgelte ergeben sich aus Tarifverträgen oder bindenden Festsetzungen der Heimarbeitsausschüsse. Für Mitarbeiter im Betrieb, auch im Akkord, gilt der gesetzliche Mindestlohn: 13,90 Euro je Stunde seit dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027.
Was muss im Entgeltbeleg stehen?
Nach § 9 HAG bei jeder Ausgabe und Abnahme von Arbeit: Art und Umfang der Arbeit, die Entgelte und die Tage der Ausgabe und der Lieferung. Der Zuschlag für den Krankheitsfall, das Feiertagsgeld und das Urlaubsentgelt werden ebenfalls eingetragen. Die Entgeltbücher stellt der Auftraggeber auf seine Kosten; sie bleiben bei den Beschäftigten, die sie aufbewahren und auf Verlangen der Behörde vorlegen.
Muss ich Heimarbeit bei einer Behörde melden?
Ja. Wer erstmals Personen mit Heimarbeit beschäftigen will, teilt das der obersten Arbeitsbehörde des Landes oder der von ihr bestimmten Stelle mit (§ 7 HAG). Außerdem führen Sie alle Heimarbeiter in Listen, die halbjährlich an dieselbe Stelle gehen (§ 6 HAG). Verstöße gegen Listen-, Mitteilungs- und Belegpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 32a HAG).
Kann POM Heimarbeit abrechnen?
POM Piecework ermittelt, was jeder Heimarbeiter erarbeitet hat: Stückzahlen als Lohnzeilen am Auftrag, bewertet mit dem Akkordpreis-Katalog, dazu Gutschein, Abzug, Auszahlung und Sachbezug im Monatsblatt mit Übertrag. Die Heimarbeitsplanung schlägt passende Heimarbeiter vor. Die Monatsliste geht als Druck oder PDF an die Lohnstelle. Die Lohnabrechnung selbst mit Lohnsteuer und Meldungen an die Sozialversicherung erstellt POM nicht.
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